AGB

Allgemeine Geschäfts- und Transportbedingungen Export 3000 CO., LTD.

Wichtiger Hinweise: Mit dem Auftrag an Export 3000 CO.,LTD erklären Sie als „Absender” sowie im Namen aller Personen, die an der Sendung Rechte haben, Ihr Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Sendungen durch Export 3000 CO.,LTD. Abweichungen sind nur bei entsprechender schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung von Export 3000 CO.,LTD wirksam. Unter „Sendung“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind die Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die mit jedem von Export 3000 CO.,LTD gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft, Straßen und jeder sonstigen Beförderung. Der Begriff „Frachtbrief“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen umfasst durch von Export 3000 CO.,LTD erstellte Sendungsetiketten, Luftfrachtbriefe sowie andere Frachtbriefe. Diese Allgemeinen Transportbedingungen gelten stets als Bestandteil eines jeden Frachtbriefs und kommen stets zur Anwendung. Die Beförderung jeder Sendung erfolgt unter den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Falls der Absender weitergehenden Schutz wünscht, kann gegen zusätzliche Kosten eine Versicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Diese Allgemeinen Transportbedingungen gelten auch zugunsten anderer Unternehmen im weltweiten Export 3000 CO.,LTD Netzwerk.

1. Zoll, Ausfuhr und Einfuhr

Im Falle einer genehmigungspflichtigen Ausfuhr hat der Absender die Ausfuhrgenehmigung der  Sendung zugänglich beizufügen und Export 3000 CO.,LTD vor dem Versand über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung soweit für Export 3000 CO.,LTD relevant zu informieren. Export 3000 CO.,LTD ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung für den Absender berechtigt, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Absender zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Absenders: (1) den Frachtbrief zu vervollständigen, Produkt und Leistungs Codes zu ergänzen sowie gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen erforderliche Steuern und Zölle zu zahlen (2) zu Zollzwecken als Spediteur des Absenders sowie ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und abfertigung beim Import als Empfänger aufzutreten und (3) auf Weisung einer Person, die Export 3000 CO.,LTD als bevollmächtigt erachten darf, die Sendung zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten.

2. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Risikomaterial, Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist; oder für die nicht eine nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde oder die illegale Waren, Tiere, Gold und Silberbarren, Bargeld, Banderolen/Steuerplaketten, Inhaberpapiere, Edelmetalle und steine, Schusswaffen oder Teile davon, Waffen, Waffenimitate, Sprengstoffe und Munition, menschliche Überreste, Pornografie und illegale Betäubungsmittel/Drogen enthält oder die sonstige Waren enthält, deren Beförderung nach Ermessen von Export 3000 CO.,LTD gegen Sicherheits oder Rechtsbestimmungen verstößt, oder deren Verpackung beschädigt oder unzureichend ist.

3. Auslieferung und Auslieferungshindernisse

Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich (bei Mail Services gilt der Postdienst, die erstempfangende Postdienststelle, von der aus die weitere Beförderung der Sendung veranlasst wird, als Empfängeradresse). Sendungen an Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden an diese ausgeliefert. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Kostenzahlung bei Annahme oder ist die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden, so ist Export 3000 CO.,LTD verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender zu bemühen. Die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender. Schlägt das Bemühen um Rückbeförderung fehl, so ist Export 3000 CO.,LTD berechtigt, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht, die Sendung freizugeben, hierüber zu verfügen oder diese zu verkaufen, wobei die erzielten Erlöse nach Verrechnung mit Dienstleistungsentgelten und sonstigen damit verbundenen Verwaltungskosten dem Absender gutgeschrieben werden.

4. Überprüfung von Sendungen und Recht, diese zu öffnen

Export 3000 CO.,LTD ist berechtigt, Sendungen zu überprüfen und sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu öffnen. Insbesondere ist Export 3000 CO.,LTD berechtigt, (1) Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob eine Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung aus geschlossen ist, und (2) eine Sendung zu öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sendung, obgleich der Absender den Inhalt anders bezeichnet hat, gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist

5. Beförderungskosten, Sendungsentgelt

Das Entgelt für die Sendung wird von Export 3000 CO.,LTD auf Grundlage des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es Export 3000 CO.,LTD vorbehalten, die Sendung nach zuwiegen und nachzumessen. Der Absender haftet Export 3000 CO.,LTD gegenüber für sämtliche Beförderungskosten, Lager und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von Export 3000 CO.,LTD anfallen oder die Export 3000 CO.,LTD im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.

6. Haftung von Export 3000 CO.,LTD

Die Haftung von Export 3000 CO.,LTD ist streng auf unmittelbare Schäden aus Verlust und Beschädigung und auf die in diesem Artikel 6 festgelegten Haftungsgrenzen pro Kilogramm begrenzt. Die Haftung für alle anderen Arten von Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Zinsverluste, Entgang von Einkünften und künftigen Geschäftsabschlüsse), insbesondere auch für mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Export 3000 CO.,LTD das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes bereits vor oder nach Annahme der Sendung zur Kenntnis gebracht wurde. Wird die Sendung im kombinierten Verkehr per Luft, Straße oder sonstigem Beförderungsmittel transportiert, gilt sie als auf dem Luftweg befördert. Vorbehaltlich der Artikel 7 bis 11 ist die Haftung von Export 3000 CO.,LTD für Verlust oder Beschädigung einer beförderten Sendung auf den tatsächlichen Verkehrswert der Sendung beschränkt. Der Höchstbetrag der Haftung beläuft sich auf 25,00 USDollar / Kilogramm bei Beförderung auf dem Luftweg oder auf anderen Transportwegen (ausgenommen Straße), und 12,00 USDollar / Kilogramm bei Beförderung auf der Straße. Alle Forderungen hinsichtlich einer Sendung können nur als einheitlicher Anspruch geltend gemacht werden mit Regulierung dieses Anspruchs sind alle Schäden im Zusammenhang mit der Sendung abgegolten. Wenn der Absender dieser Haftungsbegrenzungen als unzureichend erachtet, muss er den Sendungswert angeben und um eine Export 3000 CO.,LTD Versicherung gemäß Artikel 8 nachsuchen oder selbst für Versicherungsschutz sorgen anderenfalls trägt der Absender alle Risiken.

7. Fristen für Ansprüche

Alle Ansprüche müssen bei Export 3000 CO.,LTD innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Sendungsannahme durch DHL schriftlich geltend gemacht werden, anderenfalls besteht keinerlei Haftung von Export 3000 CO.,LTD.

8. Sendungsversicherung

Export 3000 CO.,LTD kann für den Absender eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Sendung bis zur Höhe ihres tatsächlichen Barwertes (Zeitwerts) abschließen Voraussetzung ist, dass der Absender das vor der Versendung anfordert und dass der Absender die jeweils anfallende Versicherungsprämie bezahlt. Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Verlust oder Schaden wegen Verzögerung bei der Beförderung sind von der Versicherung nicht abgedeckt.

9. Sendungsverzögerungen und Geld zurück Garantie

Export 3000 CO.,LTD unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. Export 3000 CO.,LTD haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen. Auf bestimmte Leistungen findet eine Geld zurück Garantie Anwendung gemäß den Bedingungen für die Geld zurück Garantie erstattet Export 3000 CO.,LTD bei verspäteter Auslieferung einer Sendung unter bestimmten Voraussetzungen die Transportkosten anteilig oder vollständig oder erteilt eine entsprechende Gutschrift

10. Export 3000 CO.,LTD nicht zurechenbare Umstände

Export 3000 CO.,LTD haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Export 3000 CO.,LTD nicht zurechenbaren Umständen entstehen. Also solche Umstände gelten insbesondere: elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen Mängel oder die natürliche Beschaffenheit der Sendung, auch wenn Export 3000 CO.,LTD hiervon Kenntnis hatte jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Diensten von Export 3000 CO.,LTD steht noch Erfüllungsgehilfe von Export 3000 CO.,LTD ist (z. B.: Absender, Empfänger, Dritte, Zoll oder andere Beamte und staatliche Organe) höhere Gewalt (z. B.: Erdbeben, Zyklon, Sturm, Flut, Nebel, Krieg, Flugzeugunglück, Embargo, Aufruhr oder Bürgerkrieg, Arbeitskampf).

11. Internationale Abkommen

Wird die Sendung mit Luftfahrzeugen befördert und liegt der endgültige Bestimmungsort oder ein Zwischenlandepunkt in einem anderen Land als dem Abgangsland, unterliegt die Beförderung dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Warschauer Abkommen, je nach Anwendbarkeit. Bei internationalen Straßentransporten kann die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) anwendbar sein. Diese Abkommen beschränken die Haftung von Export 3000 CO.,LTD für Verluste oder Schäden.

12. Zusicherungen und Haftung des Absenders

Der Absender hat Export 3000 CO.,LTD die Schäden zu ersetzen und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die daraus entstehen, dass der Absender gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen verstößt oder dass eine der folgenden Anforderungen nicht erfüllt ist: alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß die Sendung wurde in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet die Sendung wurde durch den Absender oder zuverlässiges Personal vorbereitet die Sendung war während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu Export 3000 CO.,LTD vor unbefugten Eingriffen geschützt die Sendung ist ordnungsgemäß bezeichnet, adressiert und verpackt, so dass sie bei normaler sorgfältiger Behandlung sicher befördert werden kann alle anwendbaren Zoll, Import, Export und anderen rechtlichen Vorschriften sind eingehalten worden der Absender oder sein Bevollmächtigter hat den Frachtbrief unterzeichnet, und diese Allgemeinen Transportbedingungen begründen bindende und einklagbare Verpflichtungen des Absenders. Der Absender sichert zu, dass die vorstehenden Anforderungen erfüllt sind.

13. Streckenführung

Der Absender ist mit jeder Streckenführung und deren Änderung sowie mit der eventuellen Einlegung von Zwischenstopps einverstanden. Export 3000 CO.,LTD ist nicht zur Dokumentation von Schnittstellenkontrollen verpflichtet.

14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Transportbedingungen unterliegen dem Recht des Abgangslandes der Sendung Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des jeweiligen Abgangslandes. Der Absender erkennt die Gerichtsbarkeit an, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

15. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Transportbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Transportbedingungen davon nicht beeinflusst.


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